- 22-12-2016
Investitionsangebot
Szprotawa verfügt über ein mehr als 137 ha großes Investitionsgebiet. Ein flaches und weitläufiges Gelände mit Anschluss an die technische Infrastruktur eignet sich für jede Art von Bebauung. Der aktuelle Flächennutzungsplan vereinfacht das Investitionsverfahren.
Investitionsangebot
Verfügbare Fläche
my maps
|
|
Bestimmung im lokalen Flächennutzungsplan (FNP)
|
P/D/L - Funktionen: Produktion und Dienstleistungen, Landwirtschaftsservice, industrielle Agrarproduktion.
|
Verkehrslage
|
Nationalstraße Nr. 12 - in unmittelbarer Nähe
Autobahn A18, A4 - ca. 24 km. |
Nächster internationaler Flughafen
|
Wrocław (Breslau) - 140 km
Poznań (Posen) - 160 km Drezno (Dresden)- 180 km Berlin - 200 km |
Nächster Gleisanschluss
|
ca. 2 km
|
Strom
|
bis 4 MW. Die Leistung kann je nach Bedarf erhöht werden. Investitionsfrist ca. 24 Monate.
Die maximale Leistung 30 MW.
|
Gas
|
ca. 300 m3/h. Die Brennstoffmenge kann je nach Bedarf erhöht werden. Investitionsfrist 12-20 Monate.
|
Sanitärversorgung
|
2500 m3/d
|
Wasser
|
1000 m3/d. DN160
|
Berufsbildung
|
In unserer Gemeinde gibt es eine Berufsschule, die
in ihrem Bildungsangebot mehrere Fachrichtungen anbietet. Die Schüler sammeln im Laufe ihrer Ausbildung berufliche Erfahrungen in schuleigenen Werkstätten sowie in spezialisierten Betrieben.
|
Arbeitsmarkt
|
Die aktuelle Situation auf dem lokalen Arbeitsmarkt sichert die Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften zu ganz günstigen finanziellen Bedingungen. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit stehen die Arbeitskosten in Konkurrenz mit anderen Gemeinden und Ortschaften.
|
Befreiung von der Grundsteuer
|
Wenn ein Unternehmer auf einem Gelände investiert, das ehemalig von den sowjetischen Streitkräften besetzt war, hat er gemäß dem Gesetz Recht auf eine 3-jährige Befreiung (100%) von der Landwirtschafts-, Wald- und Grundsteuer.
Nach Ablauf dieser Frist hat er Anspruch auf öffentliche Beihilfe seitens unserer Gemeinde, d.h. Befreiung von der Grundsteuer im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze.. |
Vergünstigungen in der Einkommensteuer
|
Beim Investieren in der Unterzone hat der Unternehmer das Recht auf öffentliche Beihilfe
in Form von Vergünstigungen in Einkommensteuern bis 55 % Investitionskosten oder Arbeitskosten für 2 Jahre im Falle der neuangestellten Arbeitskräften (35% für Großunternehmen, 45% für mittlere und 55 % für kleine Unternehmen, 55 % für Mikrounternehmer)
|