Investitionsgebiete

Investitionsangebot

Szprotawa verfügt über  ein mehr als 137 ha großes Investitionsgebiet. Ein flaches und weitläufiges Gelände mit Anschluss an die technische Infrastruktur eignet sich für jede Art von Bebauung. Der aktuelle Flächennutzungsplan vereinfacht das Investitionsverfahren.
 
Investitionsangebot
 
Verfügbare Fläche
 
 
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Bestimmung im lokalen Flächennutzungsplan (FNP)
P/D/L - Funktionen: Produktion und Dienstleistungen, Landwirtschaftsservice, industrielle Agrarproduktion.
Verkehrslage
Nationalstraße Nr. 12 - in unmittelbarer Nähe
Autobahn A18, A4 - ca. 24 km.
Nächster internationaler Flughafen
Wrocław (Breslau) - 140 km
Poznań (Posen) - 160 km
Drezno (Dresden)- 180 km
Berlin - 200 km
Nächster Gleisanschluss
ca. 2 km
Strom
bis 4 MW. Die Leistung kann je nach Bedarf erhöht werden. Investitionsfrist ca. 24 Monate.
Die maximale Leistung 30 MW.
Gas
ca. 300 m3/h. Die Brennstoffmenge kann je nach Bedarf erhöht werden. Investitionsfrist 12-20 Monate.
Sanitärversorgung
2500 m3/d
Wasser
1000 m3/d. DN160
Berufsbildung
In unserer Gemeinde gibt es eine Berufsschule, die
in ihrem Bildungsangebot mehrere Fachrichtungen anbietet. Die Schüler sammeln im Laufe ihrer Ausbildung berufliche Erfahrungen in schuleigenen Werkstätten sowie in spezialisierten Betrieben.
Arbeitsmarkt
Die aktuelle Situation auf dem lokalen Arbeitsmarkt sichert die Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften zu ganz günstigen finanziellen Bedingungen. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit stehen die Arbeitskosten in Konkurrenz mit anderen Gemeinden und Ortschaften.
Befreiung von der Grundsteuer
Wenn ein Unternehmer auf einem Gelände investiert, das ehemalig von den sowjetischen Streitkräften besetzt war, hat er gemäß dem Gesetz Recht auf eine 3-jährige Befreiung (100%)  von der Landwirtschafts-, Wald- und Grundsteuer.
Nach Ablauf dieser Frist hat er Anspruch auf öffentliche Beihilfe seitens unserer Gemeinde, d.h. Befreiung von der Grundsteuer im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze..
Vergünstigungen in der  Einkommensteuer
Beim Investieren  in der Unterzone hat der Unternehmer das Recht auf öffentliche Beihilfe
in Form von Vergünstigungen in Einkommensteuern bis 55 % Investitionskosten oder Arbeitskosten für 2 Jahre im Falle der neuangestellten Arbeitskräften (35% für Großunternehmen, 45% für mittlere und  55 % für kleine Unternehmen, 55 % für Mikrounternehmer)

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